Damit ihr nicht meckern könnt, wegen mangelndem Seitendesign oder
anderen Geschichten, habe ich das Gästebuch weggelassen. Stellt euch
einfach vor die nächste Wand und brüllt eine halbe Stunde. Das baut
nicht nur Stress ab, sondern vertreibt auf Dauer auch unliebsame
Nachbarn. Falls ihr keine Wände euer eigen nennt und es ganz wichtig
ist, findet ihr mich, wenn die Sonne gerade nicht scheint oder ich von
der Schreibsucht getrieben werde oder...... im
Tsetforum
bei cad.de
Sie brauchen einen Computer nicht einzuschalten um festzustellen, ob
Windows installiert ist.
Sehen Sie einfach nach, ob die Aufschrift auf der Reset-Taste noch
lesbar ist...
Da hier noch so viel Platz ist, muss
ich jeden der diese Seite gefunden hat einfach noch einmal darauf
hinweisen: CDs werden mittlerweile kaum noch ohne Kopierschutz
verkauft.
Auch wenn diese im Moment noch in euren CD-Playern und Autoradios
laufen, garantiert niemand, dass dies auch in 10 Jahren noch so ist.
Kurze Erklärung für die, die noch nie davon gehört haben:
CDs der Vergangenheit waren standardisiert, entsprachen der u.a. von
Phillips entwickelten CDDA-Norm (CompactDiscDigitalAudio). Diese Norm
wird von allen heutigen CD-Playern und Laufwerken unterstützt.
CDs mit einem Kopierschutz entsprechen dieser Norm nicht. Da es keinen
Standard für den Kopierschutz gibt, wird kaum ein Hersteller von
Abspielgeräten eine Garantie dafür geben, dass jede geschützte CD in
seinen Abspielgeräten auch läuft. Viele der CDs werden in herkömmlichen
CD-Playern ohne Probleme laufen. Aufdrucke auf neueren CDs weisen den
Käufer aber oft darauf hin, dass die CDs nicht in Computern verbauten
CDROM-Laufwerken abspielbar sind. Falls CDs im Auto Probleme machen:
Die
dort genutzten Abspielgeräte sind von der Technik eher ein
CDROM-Laufwerk als ein normaler CD-Player.
Dank dem neuen UhG, das seit 13.09.03 gilt, ist es verboten vorhandene
Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Die, die weiterhin solche CDs
kaufen, unterstützen mit dem Geld eine Industrie die im Jahr 2004
beratend an der Ausarbeitung des künftigen UhGs teilnehmen wird. Bei
dieser Gesetzesänderung sind weitere Einschränkungen der
Konsumentenrechte vorgesehen, wenn es nach dem Willen der Musikanbieter
geht. Ihr zahlt also fleißig an die, die sich für die Einschränkung
eurer Rechte stark machen.
Informationen zum Thema gibt es im Netz reichlich.